Jede erwachsene Person ist Herr/Frau seiner/ihrer selbst.
Das bedeutet auch, im Rahmen des Gesetzes- und Paragraphen-Dschungels als Rechtssubjekt selbst wirken zu können: Kaufverträge, Mietverträge in eigenem Namen abschließen; in ärztliche Behandlungen einwilligen können, weil man selbst Risiken der Erkrankung erkennt und entsprechende Folgen mit und ohne Behandlung abwägen kann.
Unentwegt bewegen wir uns - quasi auf Schritt und Tritt - im Wirkungsfeld rechtlicher und gesetzlicher Normen.
Aber was, wenn Erwachsene nicht (mehr) für sich selbst entscheiden können, weil sie durch Erkrankung (z.B. dementielle Entwicklungen) oder nach Unfällen in ihrer Fähigkeit, Entscheidungen nach Abwägung von Vor- und Nachteilen und daraus resultierender Folgen treffen zu können, eingeschränkt sind?
Manchen Menschen fällt es (z.B. wegen einer Beeinträchtigung) generell schwer, Entscheidungen zu treffen.
Für solche Fälle hat der Gesetzgeber ausgehend von den §§ 1814-1881 BGB gesetzliche Regelungen zur Unterstützung geschaffen.
Dabei sind zwei Leitlinien von erheblicher Bedeutung und quasi die Richtschnur für Menschen, die eine rechtliche Betreuung benötigen und ihre Betreuer:
Betreuung ist Unterstützung!
Betreuung ist keine Entmündigung!
Ich biete rechtliche Betreuungen für Personen, die aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage sind, ihre eigenen Angelegenheiten zu regeln. Meine Erfahrung und Expertise unterstützt bei diversen Fragen rund um Behörden- und Ämterangelegenheiten, Vermögensverwaltung oder Gesundheitsfragen.
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